Sie sind hier: Startseite » Tätigkeitsschwerpunkte » Baurecht

Baurecht

Baubeschreibung

Neben den vertraglichen Grundlagen ist für den Bauherrn ein gründliches Studium der Baubeschreibung äußerst wichtig, da die Baubeschreibung regelt, was der Bauunternehmer – in der Regel für einen Festpreis – zu erbringen hat und was eben nicht bzw. nur gegen gesonderte Vergütung.
Oft werden hierbei „Kleinigkeiten“ übersehen, die später zu Verdruss oder Mehrkosten führen, z.B. wenn der Bauherr später feststellt, dass ihm die in der Baubeschreibung festgelegte Anzahl und Lage von Steckdosen, Datenleitungen usw. nicht ausreicht oder sich Fenster zwar öffnen, aber eben nicht kippen lassen, obwohl dies angebracht wäre.
Oder Baubeschreibungen sind generell zu allgemein formuliert, sehen keine konkreten Mengenangaben oder Produktbeschreibungen vor.
Auch fehlen oft Preisangaben oder genau Produktangaben. Es werden zwar oft Markennamen für Produkte angegeben, z.B. bei Badarmaturen, die jedoch nicht näher konkretisiert sind und zudem meist die Einschränkung „oder gleichwertig“ enthalten, so dass vortrefflich darüber gestritten werden kann, ob die eingebauten Badarmaturen nun im Verhältnis zur Baubeschreibung gleichwertig sind oder nicht.