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Strafrecht / Ordnungswidrigkeitsverfahren

Strafverfahren / Ordnungswidrigkeitsverfahren

Bei Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gilt, immer sofort den Anwalt einschalten.
Bitte geben Sie nicht erst Stellungnahmen persönlich ab, die Ihnen später – ohne Not – zum Nachteil gereichen können.
Soweit man Ihnen konkret straf- oder bußgeldbewährte Taten nachweisen kann, müssen Sie hierfür selbstverständlich einstehen.
Aber Sie müssen sich nicht selbst – wissentlich oder aus Versehen – belasten.
Daher immer erst der Weg zum Anwalt, um sich beraten zu lassen.
Häufig lässt sich auch erst dann ein qualifizierter Rat erteilen, wenn der Inhalt der Ermittlungsakte konkret bekannt ist.
Da Ihnen als Beschuldigtem der Inhalt der Ermittlungsakte nicht zugänglich ist, ist eine zielführende Eigenverteidigung in der Regel gar nicht möglich.