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Vertragsrecht

Vertragsrecht

Vertragsrecht ist der zentrale Punkt jeden Austausches von Waren und/oder Dienstleistungen.
Das Vertragsrecht erfasst scheinbar simple Geschäfte wie den Kauf von Brötchen beim Bäcker, den Kauf eines hochwertigen PKW oder komplexe Wirtschaftsgeschäfte.
Bei Geschäften des täglichen Lebens wird sich niemand im Vorfeld Gedanken über die rechtlichen Grundlagen machen. Es gilt das Gesetz, welches Regelungen für die meisten Situationen bereithält.
Oder es gelten, wie z.B. beim Kauf eines PKW, die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers/Herstellers, die Sie gar nicht verhandeln können.
Hier sind Sie jedoch nicht grundsätzlich schutzlos. Es gelten vielmehr die gesetzlichen Bestimmungen zu Geschäftsbedingungen und Formularverträgen, die früher im Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen geregelt waren und Heute fast deckungsgleich in das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) übertragen wurden.
Interessant wird es jedoch, wenn sich Partner auf Augenhöhe begegnen und ein individueller Vorgang in Regelungen gefasst werden soll.
Hier greift die Kunst der Vertragsgestaltung.
Es ist im Einzelnen zu analysieren, welche Vorstellungen der Mandant hat und wie genau das Geschäft abgewickelt werden soll. Dabei ist aufzuklären, an welchen Punkten besondere Risiken bestehen könnten und welche Risikoverteilung möglich wäre.
Erst umfassende Kenntnisse der Prozesse und Details machen es möglich, auch individuell sinnvolle Regelungen zu erarbeiten. Das schlichte Abschreiben von Vertragsmustern ist daher oft risikoreich, da die Besonderheiten des jeweiligen Falles keine Berücksichtigung finden.
Regelmäßig darf jedoch keine der Parteien erwarten, allein ihre Vorstellungen auch umsetzen zu können, da meist nur eine halbwegs ausgewogene Vereinbarung auch von beiden Seiten akzeptiert wird.
Ach hierfür ist es wichtig, aufzuklären, welche Punkte Sie als Mandant für besonders Risikoreich oder Klärungsbedürftig halten und in welchen Punkten Risiken vielleicht eher zu vernachlässigen sind.