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Werksvertragsrecht

Ein Werkvertrag regelt den Austausch von Leistungen zwischen einem Werkunternehmer, der das Werk gegen eine Vergütung erstellt, und dem Besteller. Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

Themen, auf die wir uns spezialisiert haben

  • Vertragstypische Pflichten bei Werksverträgen
  • Vergütung
  • Sach- und Rechtsmängel
  • Rechte des Bestellers bei Mängeln
  • Verjährung der Mängelansprüche
  • Nacherfüllung
  • Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
  • Minderung
  • Kündigungsrecht des Bestellers
  • Abnahme
  • Fälligkeit der Vergütung
  • Fertigstellungsbescheinigung
  • Mitwirkung des Bestellers
  • Kündigungsandrohung bei unterlassener Mitwirkung.