Sie sind hier: Startseite » Tätigkeitsschwerpunkte » Forderungsinkasso

Forderungsinkasso

Forderungsinkasso

Selbstverständlich übernehmen wir gern den Einzug Ihrer offenen Forderungen.
Zunächst außergerichtlich, dann notfalls – in Absprache mit Ihnen – auch im gerichtlichen Verfahren.
Im Unterschied zu Inkassounternehmen können wir Ihre Angelegenheiten in einer Hand von Anfang bis Ende (gerichtliche Durchsetzung und Vollstreckung) begleiten.
Und Sie müssen sich keine Gedanken machen, ob zusätzlich anfallende Gebühren eines Inkassobüros im Einzelfall auch erstattungsfähig sind. Unsere gesetzlichen Anwaltsgebühren sind immer erstattungsfähig, sofern sich Ihr Schuldner im Zeitpunkt unserer Beauftragung im Zahlungsverzug befunden hat (also nach Fälligkeit mindestens einmal gemahnt wurde).